AGB BerlinvorOrt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: BerlinvorOrt - Freiberuflicher Stadtführer und Kunsthistoriker
Mike Willfang M. A. im folgenden "BerlinvorOrt" genannt
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
Anmeldungen und Buchungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Bindend wird die Buchung erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch BerlinvorOrt.
Das Entgelt von Einzelführungen wird im Onlineshop für die Führung über die vorhandenen Zahlungsmethoden sofort abgewickelt. Bei Busrundfahrten, als auch Gruppenbuchungen erfolgt die Zahlung laut Auftragserteilung/Rechnung im voraus per Überweisung. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich BerlinvorOrt vor, die Führung auch ohne Ankündigung abzusagen. Spätestens ist jedoch eine Barzahlung vor Führungsbeginn nach Absprache möglich. BerlinvorOrt ist berechtigt dem Kunden in diesem Fall 20.- € zusätzlich zu berechnen.
Für Einzelbuchungen (Buchung/en eines oder mehrerer Teilnehmer zu einem von BerlinvorOrt fest vorgegebenen Termin), soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden nachfolgend bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätzen Anwendung. Die Buchungen von Führungen unterliegen nicht den Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß §§ 321b BGB. Dem Kunden steht daher gegenüber BerlinvorOrt kein Widerrufsrecht zu. Tickets, welche mit einem Gutschein bezahlt worden sind werden nicht rückerstattet.
- bis 8. Tage vor Führungsbeginn 50% - (d.h. Rückerstattung an den Kunden 50 %)
- ab 7 Tage vor Führungsbeginn 90% des Teilnehmerpreises - (d.h. Rückerstattung an Kunden 10 %) - ab 24 Stunden vor Beginn 100% - (d.h. keine Rückerstattung an den Kunden)
Bei unangemeldeter Nichtteilnahme (oder bei nicht fristgerechter Stornierung) wird der Teilnehmerbeitrag zu 100 % einbehalten. Bei bereits beantragten Führungen, die einer polizeilichen Anmeldung bedürfen (insbesondere in Gebäuden des Deutschen Bundestages), können im Nachhinein einer Beantragung keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Diese Tickets sind personalisiert und daher nicht übertragbar.
Gutscheine können nur online erworben und auch nur ausschließlich online anstelle eines Zahlungsmittels bei der Buchung eingesetzt werden. Sie können den Gutschein mittels Eingabe des Gutscheincodes für alle bei der Buchung noch verfügbaren Plätze und Termine zur Zahlung einsetzen. Führungen die bereits ausgebucht sind können nicht gebucht werden. Gutscheine berechtigen keineswegs zur spontanen Teilnahme an einer Führung oder zum Zugang in ein Gebäude bzw. Museum. Hier ist immer eine Onlinebuchung eines konkreten Termins als auch die Teilnahme an der Führung Voraussetzung! Gutscheine behalten ihre Gültigkeit für 2 Jahre gerechnet ab dem 1. Januar des Folgejahres. Gutscheine werden nicht erstattet! Tickets, welche mit einem Gutschein bezahlt worden sind werden nicht rückerstattet.
Gruppenbuchungen (Buchungen in denen der Kunde selbst für sich und/oder andere festgelegte Teilnehmer einen gesonderten Termin unter Ausschluss anderer Teilnehmer bucht) - insbesondere Bus- und Schiffsrundfahrten - können bis zu 28 Kalendertage vor Beginn kostenfrei, bis zu 21 Kalendertage vor Beginn durch Zahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises und bis 14 Kalendertage vor Beginn durch Zahlung von 70 % des Gesamtpreises storniert werden. Bei bereits beantragten Führungen, die einer polizeilichen Anmeldung bedürfen (insbesondere in Gebäuden des Deutschen Bundestages), können im Nachhinein einer Beantragung keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
Sollten auf Grund höherer Gewalt, wie Unwetter, Pandemien oder Katastrophen, Teile oder die gesamte Führung nicht möglich sein, so übernimmt BerlinvorOrt dafür keine Haftung. Bestimmte Führungen unterliegen der Bestätigung durch externe Stellen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es dazu kommen, dass einzelne Führungen ausfallen können. In diesem Fall hat der Kunde das Recht vom Vertag zurückzutreten und das geleistete Entgelt zurückzufordern. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz der Reisekosten sind ausgeschlossen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf der Führung. Sollten einzelne Bereiche der geplanten Führung nicht passierbar, erreichbar bzw. aufgrund äußerer Umstände (wetterbedingt, durch Baumaßnahmen, durch Maßnahmen von Pandemieeinschränkungen o. Ä.) geschlossen sein, hat der Kunde kein Recht auf Teilerstattung oder Erstattung der Kosten. Insbesondere behält sich Berlinvorort das Recht vor, die Führung auf Grund äußerer Umstände (Demonstrationen, Großveranstaltungen, Sperrungen, usw.) zu verändern oder den Auftrag zur Durchführung an andere Auftragnehmer/Stadtführer weiterzuleiten. Bei Innenbesichtigungen insbesondere in Gebäuden des Deutschen Bundestages ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Pass, Personalausweis oder Führerschein) erforderlich, andernfalls kann der Zugang seitens der Bundestagspolizei verweigert werden. In diesem Falle endet für die betroffene/n Person/en die Führung an dieser Stelle. Eine Erstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgt nicht. Zwecks Einhaltung der Hausordnungen und eventueller Vorschriften für Besucher ist den Anweisungen des Stadtführers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus der Führung begründen.
Kinder unterhalb des vollendeten achtzehnten Lebensjahres dürfen nur in Begleitung Erwachsener an den Führungen teilnehmen. Die jeweils erwachsenen Begleitpersonen haben für diese Kinder und Jugendlichen die Aufssichtspflicht und Obhut.
Alle Teilnehmer tragen selbst das allgemeine Risiko, welches die Teilnahme am Straßenverkehr und beim beschreiten der öffentlichen Wege besteht. Für die Einhaltung der Verkehrsregeln ist der Teilnehmer selbst verantwortlich, für seine minderjährigen Begleiter steht er alleinig in der Aufsichtspflicht und Haftung. Die Einschätzung der körperlichen Eignung u. a. beim Beschreiten von Treppen obliegt jedem Teilnehmer selbst. BerlinvorOrt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen lediglich für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Audio- und Videoaufzeichnungen während der Führung sind nicht gestattet. Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Beteiligte der Führung nicht photographiert oder gefilmt werden.
Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt der Rest unabhängig davon.
Stand Februar 2024